Die Ehrenabteilung der Feuerwehr Hürtgenwald besteht zur Zeit aus 44 Mitgliedern (Stand 01.01.2025).
Mitglieder der aktiven Einsatzabteilung, welche die Altersgrenze (von zur Zeit 60 Jahren bzw. nach Verlängerung max. 67 Jahren) erreichen oder aus anderen Gründen nicht mehr am aktiven Feuerwehrdienst teilnehmen können, werden in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald überstellt. Jede Löschgruppe der Feuerwehr Hürtgenwald besitzt eine eigene Ehrenabteilung. Aber auch die Ehrenabteilungen sind noch gemeinsam aktiv: Es finden regelmäßige Zusammenkünfte statt.
In der Mitte: HBM Willi Köller, Helmut Rösseler, OBM Paul Karl. Zusammen mit dem stellv. LGF Ralf Engels (links) und dem LGF Wilfried Hürtgen (rechts) Es fehlen: Andreas Abschlag und Bruno Homeyer
Die Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde stellt den Brandschutz nach dem Gesetz über Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sicher. Zu den Aufgaben zählen: Retten, Löschen, Bergen und Schützen. Diese Aufgabe gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere, Sachwerte und Umwelt und das ganze 365 Tage im Jahr. Egal ob Personen aus brennenden oder verrauchten Gebäuden, eingeklemmte Person nach Verkehrsunfällen oder Tiere aus misslichen Situationen zu befreien sind. Neben dem Löschen von Bränden ist heute immer mehr die Technische Hilfe gefordert. Dazu gehören z.B. das Abstreuen von Ölspuren, das Reinigen der Fahrbahn nach Verkehrsunfällen, das Räumen von umgestürzten Bäumen von Fahrbahnen oder das Entsorgen von umweltschädlichen Stoffen (z.B.: Öl, Kraftstoffe, Chemikalien). Des Weiteren gehören noch Brandsicherheitswachen bei Großveranstalltungen zu den Aufgaben der Feuerwehr.
Nebenaufgaben:
Die Feuerwehr nimmt auch soziale Aufgaben (Begleitung von Martinsumzügen, Unterstützung anderer Vereine durch Mannschaft und Material so wie eigene Veranstaltungen „Feuerwehrfeste") und so einige mehr, war.
Voraussetzungen:
Um diese Aufgaben alle erfüllen zu können, müssen die Frauen und Männer in der Feuerwehr sich weiterbilden. Dies geschieht durch Übungen, Schulung etc. Zu den Voraussetzungen gehört auch die Pflege und Wartung von Fahrzeug, Gerät und Gerätehaus. Alles in ihrer Freizeit. Den Ernstfall kann man nie richtig üben , da jeder Einsatz anders ist, aber man muss die Fahrzeuge und das Gerät beherrschen können, schließlich können Menschenleben davon abhängen.
Die Gemeinde muss nach dem BHKG eine leistungsfähige Feuerwehr und eine Wasserversorgung unterhalten. Ohne eine gute Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Gemeinde läuft da gar nichts.