Einsatz 031_01.06.2017 BD1 Unklare Rauchentwicklung bei Hürtgen
Datum: | 01.06.2017 |
Alarmierungszeit: | 15:56 Uhr |
Ortslage: | Hürtgen, Brandenburger Tor |
Einsatzstichwort, Meldung: | BD1, unklare Rauchentwicklung |
Alarmierte Einheiten: |
- Löschgruppe Hürtgen - Löschgruppe Vossenack - Tageslalarm Verwaltung/Bauhof - C-Dienst |
Informationen zum Einsatzablauf:
Die gemeldete unklare Rauchentwicklung aus dem Waldgebiet stellte sich als Brand auf dem ansässigen Bauernhof heraus. Dort wurden in der Nähe weiterer Brandlast auf ca. 1m² Holzabfälle und nicht näher zu erkennende Materialien verbrannt. Diese wurden mit Wasser durch die Feuerwehr unter Umluft unabhängigem Atemschutz abgelöscht.
Die Feuerwehr wird hierbei im Rahmen der Amtshilfe und Gefahrenabwehr tätig und darf solche Brände gerade bei der aktuellen Waldbrandgefahr nicht weiter brennen lassen. Die Strafverfolgungsbehörden werden auch nicht durch die Feuerwehr alarmiert, sondern kommen automatisch bei Brandeinsätzen raus.
Daher möchten wir hier noch mal auf einen Auszug der Gemeindehomepage verweisen:
"Das Verbrennen von Abfällen jedweder Art stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Seit Aufhebung der „Pflanzen-Abfall-Verordnung“ im Jahr 2003 ist das Verbrennen von Kleingartenabfällen verboten. Die gemeindliche Abfallsatzung bietet die Möglichkeit, dass sämtliche Abfallarten über den Rest-, Bio- Sperr-, und Verpackungsmüll im sog. Holsystem entsorgt werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alle anderen Abfälle, die davon nicht erfasst werden, oder auch größere Mengen beim ELC in Horm anzuliefern. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist jeglicher Abfall als verwertbar anzusehen.
Neben der Umweltbelastung sowie der eigenen Gefährdung durch Einatmen von Rauchgasen sind auch Nachbarn durch abziehenden Rauch belästigt, weil sich z. B. die Windrichtung unabsehbar ändert.
Das sich anschließende Ordnungswidrigkeitenverfahren ist für alle Beteiligten mit viel Ärger verbunden. Nutzen Sie daher die legalen Entsorgungswege."
(Quelle: http://www.huertgenwald.de/de/rathaus-buergerservice/feuerwehr/)
Denken Sie daran, dass bei der aktuellen Wetterlage und Waldbrandgefahr die Sensibilität ihrer Mitmenschen entsprechend ist. Durch Funken- und Partikelflug kann schnell ein Wald- oder Flächenbrand ausgelöst werden. Die Kosten hierfür werden natürlich auch dem Verursacher auferlegt.
Handeln Sie bitte bedacht.